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Entfernungsangaben im Katalog - LuftlinieEs
ist zulässig, für die Entfernungsangaben im Reisekatalog
die Luftlinie zwischen den angebenen Orten zu verwenden. Der Leser einer
Reisebeschreibung muss damit rechnen, dass die Angabe der Strandentfernung
die Luftlinie angibt. Werden nun bei der Entfernungsangabe zwischen Hotel
und Strand ausdrücklich Treppen erwähnt, so ist mit einer längeren
tatsächlichen Strecke zu rechnen.
Ein Reisender kann auch nicht annehmen, dass Hotel und Strand nicht durch eine zu überquerende Strandpromenade getrennt sind, sofern keine entsprechende Angabe gemacht wird. |