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Entfernungsangaben im Katalog - Luftlinie

Es ist zulässig, für die Entfernungsangaben im Reisekatalog  die Luftlinie zwischen den angebenen Orten zu verwenden. Der Leser einer Reisebeschreibung muss damit rechnen, dass die Angabe der Strandentfernung die Luftlinie angibt. Werden nun bei der Entfernungsangabe zwischen Hotel und Strand ausdrücklich Treppen erwähnt, so ist mit einer längeren tatsächlichen Strecke zu rechnen.
Ein Reisender kann auch nicht annehmen, dass Hotel und Strand nicht durch eine zu überquerende Strandpromenade getrennt sind, sofern keine entsprechende Angabe gemacht wird.
AG Duisburg, 31.8.2007 - Az: 51 C 5236/06
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