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Hotel in Werftnähe
Eine Minderung des Reisepreises, weil sich das Hotel neben einem Hafen und einer Werft befindet, ist nur dann möglich, wenn dies die Urlaubsfreude erheblich beeinträchtigt hat, wenn bereits im Reiseprospekt auf diesen Umstand hingewiesen wurde. Aus der Lage ergibt sich darüber hinaus für jedermann unmißverständlich, daß die Qualität des Meerwassers "nicht zum Besten bestellt sein kann".

Da im vorliegenden Fall die Zustände wenig akzeptabel, aber nur knapp unterhalb des zu Erwartenden waren, befand das Gericht eine Minderung von 10% für angebracht.

OLG Frankfurt/Main, 2.2.2006 – Az: 16 U 92/05