| Auf Baulärm nur in der Ortsbeschreibung hingewiesen |
| Es
kann ausreichend sein, wenn lediglich in der Ortsbeschreibung auf Lärmbeeinträchtigungen
hingewiesen wird, wenn die hierfür ursächlichen Baumaßnahmen
mehr als ein Hotel desselben Reiseveranstalters betreffen.
OLG Celle, 12.5.2005 – Az: 11 U 268/04 |