|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |KATALOG|
Auf Baulärm nur in der Ortsbeschreibung hingewiesen
Es kann ausreichend sein, wenn lediglich in der Ortsbeschreibung auf Lärmbeeinträchtigungen hingewiesen wird, wenn die hierfür ursächlichen Baumaßnahmen mehr als ein Hotel desselben Reiseveranstalters betreffen.

OLG Celle, 12.5.2005 – Az: 11 U 268/04