| Kategorisierung des Veranstalters gilt! |
| Unabhängig
vom verwendeten „Sternesystem“ des Reiseveranstalters kann von einem 4-„Sterne“
Hotel erwartet werden, daß die Möbel der Zimmer nicht verschmutzt
sind, das Poolwasser sauber ist und ein Menü des gehobenen Standards
zur Verfügung steht. Wenn die Hotelanlage dem in keiner Weise entspricht,
haben die Reisenden Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.
Im vorliegenden Fall konnten die Reisenden, die einen All-Inclusive-Urlaub in einem Ferienclub auf Kreta gebucht hatten, glaubhaft machen, daß Swimmingpool, Zimmermöbel sowie Fitnessgeräte verschmutzt waren, die Verpflegung (verkochte Gerichte mit bescheidener Auswahl) mangelhaft und die Tischhygiene des Personals ekelerregend waren. OLG Celle – Az: 11 U 170/03 |