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"Direkt am Strand" - Kataloge übersetzt

Beschreibt ein Reisekatalog eine Ferienanlage als "direkt am Strand" gelegen, ist die Aussagekraft nur bedingt gegeben. Bei der Berechnung kommt der Punkt der Ferienanlage zur Berücksichtigung, der dem Strand am nächsten liegt. Liegt der Unterbringungort des Urlaubers am anderen Ende der Anlage, so ist der längere Weg zum Strand hinzunehmen. Das LG wies die Klage auf Minderung ab, weil zwischen Unterkunft und Strand 800 Meter lagen. Selbst dann, wenn es "Ferienwohnung direkt am Strand" geheißen hätte, würde dieses nicht bedueten, daß der Strand zum Baden geeignet ist.
LG KLeve, AZ.: 4 S 195/98
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