| Prospektfotos |
| Ein
Foto im Reisekatalog ist keinesfalls eine zugesicherte Eigenschaft, eine
Abweichung berechtigt somit auch nicht zur Minderung des Reisepreises.
Fotos in Werbeprospekten uns somit auch Reisekatalogen werden immer von
der günstigsten Seite her aufgenommen - dieses ist allgemein bekannt.
Es handelt sich somit nicht um falsche Prospektangaben, wenn es am Urlaubsort
in Wirklichkeit anders aussieht.
Hier wurde zum Beispiel ein Hotel gebucht, neben dem sich auf dem Foto keine anderen Gebäude befanden. Tatsächlich war das Hotel von anderen Gebäuden umgeben. Die freie Lage war jedoch entsprechend der obigen Ausführung keine zugesicherte Eigenschaft. LG München; Urt. v. 28.3.1980 10 O 2364/80 |