| Prospektbeschreibung - was bedeutet ein Foto? |
| Eine
Prospektbeschreibung (hier: Foto eines Zimmers mit Meerblick) stellt nur
dann eine zugesicherte Eigenschaft dar, wenn die angebotene Leistung in
einer ganz besonderen Weise herausgehoben worden ist. Ist dies nicht der
Fall, erwachsen aus der Prospektbeschreibung keine rechtlichen Ansprüche.
AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Urt. v. 12.2.1996; 7 C 3927/95 |