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„50 % günstiger als Hotels“ ist irreführend
Reiserecht
Das Kammergericht hat dem Betreiber von wimdu.de die weitere Verwendung des Slogans "50 % günstiger als Hotels" untersagt, weil dieser irreführend ist. Damit gab das Gericht der klagenden Wettbewerbszentrale Recht - immerhin werbe die Plattform einschränkungslos mit einer Ersparnis von 50%, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um die maximale Kostenersparnis in einer mehr oder weniger geringen Zahl von Fällen handele, deren Bedingungen für das Gericht nicht nachvollziehbar waren.
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Leider war lein Fall etwas komplizierter aber ich habe einen sehr guten Überblick über die Rechtslage erhalten
Mohamed Elias Zarg Ayouna, Köln
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