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Brandgefährlicher Saunaaufguss - haftet der Hotelier?
Reiserecht
Im vorliegenden Fall hatte ein Hotelbesucher in der Hotel-Sauna Brandverletzungen 1. und 2. Grades erlitten, weil der Gast zwei mit Aufgusskonzentrat gefüllte 0,5-Liter-Flaschen nahm und deren Inhalt unverdünnt auf den Heizofen der Sauna goss. Dies geschah eigenmächtig, da die Konzentrate frei zugänglich in einem Holzregal gelagert wurden. In der Folge kam es zu einer Stichflamme, die die Brandverletzungen verursachte.
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