Hotelzimmer statt Villa mit Pool

Reiserecht

Im vorliegenden Fall hatten die Reisenden eine eigene Villa mit Pool gebucht. Die Reise wurde dann jedoch so geändert, dass lediglich ein gewöhnliches Zimmer in einem Hotel bereitgestellt wurde.
Das Fehlen eines eigenen Feriendomizils mit eigenem Pool im Vergleich zu einem üblichen Hotelzimmer stellt eine erhebliche Beeinträchtigung dar. Dies kann durch den reinen Standort des Hotels - auf der Palmeninsel - nicht aufgewogen werden, da es sich um zwei gänzlich unterschiedliche Merkmale handelt. Die Ersatz-Unterkünfte liegen in einem anderen Emirat. Unabhängig davon, ob Flora und Fauna in den betroffenen Emiraten vergleichbar sind, besteht für den Reisenden ein unbedingtes Interesse daran, seinen Urlaubsort selbst zu wählen.


AG München, 18.12.2012 - Az: 224 C 9151/12

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