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Wenn Fitnessraum und Tennisplatz fehlenIm vorliegenden Fall war ein gebuchtes Hotel
mit Fitnessraum und Tennisplatz angepriesen worden. Vor Ort waren jedoch
weder Tennisplatz noch Fitnessraum von den Gästen nutzbar. Dies ist
ein Reisemangel, der eine Minderung des Reisepreises i.H.v. 5% rechtfertigt.
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