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Wenn Fitnessraum und Tennisplatz fehlen

Im vorliegenden Fall war ein gebuchtes Hotel mit Fitnessraum und Tennisplatz angepriesen worden. Vor Ort waren jedoch weder Tennisplatz noch Fitnessraum von den Gästen nutzbar. Dies ist ein Reisemangel, der eine Minderung des Reisepreises i.H.v. 5% rechtfertigt.

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