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Restaurant mit à la carte Bestellung - und dann nur Buffet?

Im vorliegenden Fall ging es um eine Pauschalreise nach Cuba, die nach Ansicht der Reisenden mit diversen Mängeln behaftet war:

1. Statt wie im Reiseprospekt angegeben, war kein Restaurant mit à la carte Bestellung vorhanden. Tatsächlich bestand nur die Möglichkeit, sich selbst am Buffet zu bedienen. Dies berechtigt zur Minderung des Reisepreises um 5%.

2. Die letzten 6 Tage fand kein Animationsprogramm statt, da nur noch elf Gäste im Hotel anwesend waren und auch die Strandbar wurde nicht mehr betrieben. Beide Leistungen waren aber reisevertraglich geschuldet. Dies berechtigte zu einer Minderung des Reisepreises um 5%.

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