![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Fehlerhaft programmierter Hotellift - wer haftet für Personenschäden?Im vorliegenden Fall wurde im Rahmen einer Umbaumaßnahme,
die ein Generalunternehmer durchführte, durch einen Subunternehmer
eine Hotelaufzugsanlage installiert. Nach der Aufnahme des Hotelbetriebes
trat im Oktober 2006 jedoch aus den Rohrleitungen der Fernwärmeanlage
im Untergeschoss des Hotels massiv Heißwasser aus. Dies führte
zu einem Brandalarm und dieser wiederum dazu, dass der Aufzug automatisch
ins Erdgeschoss gefahren wurde und dort mit geöffneten Türen
stehen blieb. Drei Gäste bestiegen diesen und fuhren dann wegen eines
erneuten Alarms nicht, wie gewünscht, in das Ober–, sondern automatisch
in das Untergeschoss. Als die Türen sich öffneten, drang Heißwasser
in die Kabine und verletzte die Hotelgäste schwer; es kam zu Verbrennungen
dritten Grades.
Die Versicherung des Hoteliers zahlte ein Schmerzensgeld und Behandlungskosten
(insges. mehr als 360.000 Euro), verlangte dieses dann aber vom Generalunternehmer
zurück, weil der Aufzug nach automatischer Fahrt infolge des Brandalarms
im Erdgeschoss hätte stehen bleiben müssen.
|