AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Fehlendes Animationsprogramm und schmutziges Zimmer - Minderung!

Im vorliegenden Fall monierte eine Urlauberin diverse kleinere Mängel über einen Rechtsanwalt, der dann die Mängelliste erstellte. Moniert wurden:

1. Schmutz im Zimmer, auf dem Balkon und den Liegestühlen. Das muss nicht hingenommen werden, so das Gericht und sprach der Urlauberin eine Minderung von 5% zu.

2. Das angekündigte Animationsprogramm fehlte ebenfalls. Die vom Veranstalter ausdrücklich hervorgehobene Taverne war durchgehend während des Urlaubs geschlossen. Auch das muss nicht hingenommen werden. Hier kann eine Minderung von 10% angesetzt werden.

Auf den Kosten für den Anwalt, der die Mängelliste verfasst hatte, blieb die Reisende aber sitzen. Das Schreiben hätte die Reisende durchaus selber verfassen können.

LG Hannover - Az: 7 S 1328/00 (84)
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von Kabel1 - K1 Journal und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Reiserecht  | Nach Oben