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Fehlendes Animationsprogramm und schmutziges Zimmer - Minderung!Im vorliegenden Fall monierte eine Urlauberin
diverse kleinere Mängel über einen Rechtsanwalt, der dann die
Mängelliste erstellte. Moniert wurden:
1. Schmutz im Zimmer, auf dem Balkon und den Liegestühlen. Das muss nicht hingenommen werden, so das Gericht und sprach der Urlauberin eine Minderung von 5% zu. 2. Das angekündigte Animationsprogramm fehlte ebenfalls. Die vom Veranstalter ausdrücklich hervorgehobene Taverne war durchgehend während des Urlaubs geschlossen. Auch das muss nicht hingenommen werden. Hier kann eine Minderung von 10% angesetzt werden. Auf den Kosten für den Anwalt, der die Mängelliste verfasst hatte, blieb die Reisende aber sitzen. Das Schreiben hätte die Reisende durchaus selber verfassen können. |