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Dreckiger Pool - MangelIm zu entscheidenden Fall hatten die Gäste
eines Hotel wenig Freude am hoteleigenen Pool. Dieser war nämlich
so verschmutzt, dass die Gäste den Pool nicht benutzen mochten. Daher
war im vorliegenden Fall eine Minderung i.H.v. 10% gerechtfertigt.
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