Vorliegend war im Hotelzimmer wegen eines technischen
Defekts kein warmes Wasser verfügbar. Dies rechtfertigt eine Minderung
des Reisepreises (für die Unterkunft) um 5%. Da die Unterkunft auch
nur alle drei Tage gesäubert wurde, war eine weitere Minderung i.H.v.
5% gerechtfertigt, da bei einer Buchung mit Halbpension üblicherweise
davon ausgegangen werden kann, dass eine tägliche Zimmereinigung erfolgt.