Im
vorliegenden Fall hatten Reisende einen Hotelaufenthalt gebucht. Laut Prospekt
war dieses bereits fertig gestellt und bot ein außergewöhnliches
Urlaubserlebnis, der als “Xperience-Cluburlaub” beschrieben wurde. Hervorgehoben
wurden diverse Einrichtungen, so u.a. eine Kinoleinwand am Strand, eine
Beachbar und ein Spielplatz. Vor Ort mussten die Reisenden dann feststellen,
dass das Hotel zum einen noch gar nicht fertiggestellt war und fünf
der zehn im Prospekt hervorgehobenen “Xperience-Attraktionen” äußerst
mangelhaft bzw. gar nicht erst vorhanden waren. Diese Mängel berechtigten
insgesamt zur Minderung des Reisepreises um 30%.