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Salmonellenerkrankung im HotelVon
einer Vielzahl von Gästen, welche an denselben Krankheitssymptomen
leiden, kann nicht mehr gesprochen werden, wenn weniger als 10 % der Hotelgäste
erkrankt sind. In diesem Fall scheidet ein Anscheinsbeweis für eine
Krankheitsverursachung aus der Sphäre des Hotels aus.
Die erkrankten Kinder können als Gruppe nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind ins Verhältnis der Gesamtgästezahl zu setzen. Tatsächliche Gründe dafür, die Kinder als Gruppe isoliert zu betrachten, liegen vorliegend nicht vor. Sofern die Klägerin vermutet, dass die Ursache der Erkrankungen im Speiseeis lag, ist festzustellen, dass solches, insbesondere in warmen Ländern, sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern gegessen wird. Ebenso wenig begründet die Vermutung der Klägerin, dass Ursache der Erkrankungen eine Wasserverschmutzung im Kinderpool war, einen ausreichenden Grund dafür, die Kinder isoliert als Gruppe zu betrachten. Auch insofern ist festzustellen, dass nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Kinderpool auch von Erwachsenen, insbesondere von Eltern im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht mitbenutzt wird. Selbst wenn man aber der Argumentation der Klägerin folgt und die Kinder isoliert als Gruppe betrachtet, wäre die Zahl der von der Klägerin dargelegten Erkrankungen zu gering, um einen Anscheinsbeweis zu begründen. Selbst wenn man von der von der darlegungspflichtigen Klägerseite genannten Zahl von 626 Kindern ausgehen würde, läge die Prozentzahl der Erkrankten bei 4,6 % und damit erheblich unter 10 %. |