Im
vorliegenden Fall war die Umwälzpumpe eines Hotelpools defekt, so
dass das Wasser im Pool sehr stark gechlort werden musste. In einem solchen
Fall kann der Reisende den Reisepreis mindern, da es sich um einen Reisemangel
handelt. Es ist Aufgabe des Veranstalters, sich bei der Untervertragnahme
des Hotels davon zu überzeugen, dass es sich bei den technischen Einrichtungen