Die
Reisenden hatten sich auf einen schönen Urlaub gefreut und mussten
vor Ort feststellen, dass das Hotel noch gar nicht fertig war. Es war eher
eine Baustelle als ein Hotelkomplex: Rezeption, Restaurant, Swimmingpool
und Garten waren noch nicht fertiggestellt. Zu allem Übel waren die
Schlafräume der gebuchten Großvilla über eine Außenstiege
erreichbar. Aufgrund dieser gravierenden Mängel konnten die Reisenden
den Reisepreis um 50% mindern. Darüber hinaus erhielten Sie Schadensersatz
wegen vertaner Urlaubszeit i.H.v. von etwas über 60% des Reisepreises.