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Gebuchte Reise und überbuchtes HotelIm
vorliegenden Fall hatte eine Familie einen Urlaub in einem 4-Sterne-Hotel
gebucht. Doch die Reise wurde vom Veranstalter kurzfristig abgesagt, da
das Hotel überbucht war. In diesem Fall haben die Reisenden Anspruch
auf Schadenersatz.
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