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Ameisenplage im Hotelzimmer

Im vorliegenden Fall lag eine regelrechte Ameisenplage im Hotel vor, die auch dem Hotelpersonal und der Reiseleitung bekannt war. Eine gesonderte Mängelanzeige war daher entbehrlich. Der Begriff Ameisenplage wurde vorliegend auch von mehreren Zeugen verwendet, was darauf hin deutete, dass es sich nicht um
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