Im
vorliegenden Fall lag eine regelrechte Ameisenplage im Hotel vor, die auch
dem Hotelpersonal und der Reiseleitung bekannt war. Eine gesonderte Mängelanzeige
war daher entbehrlich. Der Begriff Ameisenplage wurde vorliegend auch von
mehreren Zeugen verwendet, was darauf hin deutete, dass es sich nicht um