Umbuchung
von 4-Sterne auf 5-Sterne-Hotel darf nicht zu teuer sein!
Würde
die Abhilfe einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen,
so kann diese verweigert werden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die
Ersatzbeschaffung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden
ist und zwischen dem Gewicht des Mangels und dem Aufwand für eine
geeignete Abhilfemaßnahme ein auffälliges Missverhältnis