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Hotelbetreiber haftet nicht für Diebstähle auf hoteleigenem ParkplatzEs
besteht keine Haftung des Hotelbetreibers für Diebstähle auf
dem hoteleigenem Parkplatz, wenn nicht der Eindruck erweckt wurde, über
die Regelung des technischen Ablaufs der Parkvorgänge hinaus weitere
Kontrollaufgaben wahrnehmen zu wollen. Eine Obhutübernahme lässt
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