Ein
Reisender kann den Reisepreis um 50% mindern, wenn es zu täglichem
Baulärm in einer nicht fertiggestellten Hotelanlage kommt. Fehlen
darüber hinaus unter anderem die Poolnutzung, Sonnenschirme, Liegen
und Unterhaltungsprogramm, so liegt eine erhebliche Beeinträchtigung
der Reise vor. Es besteht aus diesem Grund ein Entschädigungsanspruch
wegen vertaner Urlaubszeit von bis zu 50 EUR pro Tag.