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Baulärm im unfertigen Hotel

Ein Reisender kann den Reisepreis um 50% mindern, wenn es zu täglichem Baulärm in einer nicht fertiggestellten Hotelanlage kommt. Fehlen darüber hinaus unter anderem die Poolnutzung, Sonnenschirme, Liegen und Unterhaltungsprogramm, so liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise vor. Es besteht aus diesem Grund ein Entschädigungsanspruch wegen vertaner Urlaubszeit von bis zu 50 EUR pro Tag.
AG Hannover, 11.10.2007 - Az: 504 C 4712/07
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