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Überbuchtes Hotel ohne gleichwertige Ersatzunterkunft

Muss der Reisende wegen Überbuchung des Hotels auf ein minderwertiges Schiff ausweichen, so liegt ein Reisemangel vor. Bei einem Schiff handelt es sich nicht um eine gleichwertige Leistung. Die Minderung wegen Überbuchung entspricht dem vollen Wert des auf den Tag entfallenden Reisepreises. Mit einer Wartezeit am Buffet von bis zu 15 Minuten ist allerdings zu rechnen, soweit es sich um ein eher einfaches Hotel handelt.
LG Baden-Baden, 18.1.2008 - Az: 2 O 335/07
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