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Ersatzhotel ohne all-inclusive-Leistungen

Wird ein Reisender nicht im gebuchten Hotel, sondern in einem Ersatzhotel untergebracht, so berechtigt dies zur Minderung des Reisepreises, da insoweit nicht die vertraglich geschuldete Unterkunft bereitgestellt wird. Es rechtfertigt eine weitere Minderung, wenn im Ersatzhotel die gebuchten all-inclusive-Leistungen nicht zur Verfügung stehen und der Reisende hierfür einen Weg zwischen dem Ersatzhotel und dem gebuchten Hotel zurücklegen muss.
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