| Bettwanzen - nicht im Fünf-Sterne-Hotel! |
| Im
vorliegenden Fall waren in einem Fünf-Sterne-Hotel in Ägypten
in größeren Mengen Bettwanzen aufgetreten, so dass die Reise
mit erheblichen Mängeln behaftet war. Die Ehefrau des Reisenden verspürte
bereits am zweiten Tag starken Juckreiz, in den folgenden Nächten
kamen Ekzeme und Schwellungen am ganzen Körper hinzu. Trotz des Einwands
des Veranstalters, dass sich keinem anderen Zimmer Wanzen finden ließen,
stand nach Zeugenaussagen zweifelsfrei fest, dass sich die Bettwanzen in
der Matratze der Reisenden entfalten konnten.
Der Veranstalter wurde daher zur Rückzahlung des kompletten Reisepreises und zur Zahlung von 1.500 EUR Schmerzensgeld an die von den Wanzen erheblich verletzte Ehefrau verurteilt. Obwohl der Ehemann nicht selbst von den Wanzen gebissen worden war, wurde auch ihm ein Teil des Schadenersatzes zugesprochen, da er habe sich um seine verletzte Frau kümmern musste, statt den Ägyptenaufenthalt genießen zu können. AG Frankfurt/Main, 13.12.2007 - Az: 30 C 3745/06-24 |