|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |HOTELS|
Statt 5-Sterne Hotel Unterkunft in schimmeligem Mini-Zimmer
Im vorliegenden Fall hatten die Reisenden ein 5-Sterne Hotel gebucht. Stattdessen wurden die Reisenden aber in einem Ersatzhotel untergebracht, welches sich in einer anderen Stadt befand und auch nicht über die angekündigte Kinderbetreuung verfügte. Weiterhin mussten die Reisenden in einem lediglich 16 qm großen Zimmer weilen, in dem sich Schimmel gebildet hatte. Auch das Hotelrestaurant war überlastet, so dass in Schichten gegessen werden musste.
Bei einem gebuchten 5-Sterne Hotel sind solche Umstände nicht hinzunehmen - es liegen in der Summe erhebliche Mängel vor, die die Reisenden zu Schadensersatzforderungen berechtigten.

AG Frankfurt/Main, 13.3.2008 - Az: 30 C 3774/06-24