| Statt 5-Sterne Hotel Unterkunft in schimmeligem Mini-Zimmer |
| Im
vorliegenden Fall hatten die Reisenden ein 5-Sterne Hotel gebucht. Stattdessen
wurden die Reisenden aber in einem Ersatzhotel untergebracht, welches sich
in einer anderen Stadt befand und auch nicht über die angekündigte
Kinderbetreuung verfügte. Weiterhin mussten die Reisenden in einem
lediglich 16 qm großen Zimmer weilen, in dem sich Schimmel gebildet
hatte. Auch das Hotelrestaurant war überlastet, so dass in Schichten
gegessen werden musste.
Bei einem gebuchten 5-Sterne Hotel sind solche Umstände nicht hinzunehmen - es liegen in der Summe erhebliche Mängel vor, die die Reisenden zu Schadensersatzforderungen berechtigten. AG Frankfurt/Main, 13.3.2008 - Az: 30 C 3774/06-24 |