| Freischachanlage des Hotels - Reisender ist selber verantwortlich |
| Zieht
sich ein Reisender beim Spielen auf der Freischachanlage des Hotels während
seines Urlaubs Verletzungen zu, so trifft den Veranstalter kein Verschulden.
Hier handelt es sich um die Realisierung des allgemeinen Lebensrisikos
und nicht um eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters.
AG München, 13.6.2007 - Az: 262 C 7269/07 |