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Mindestgröße eines Einzelzimmers
Ein Einzelzimmer muß eine Mindestgröße von 8 m² haben. Eine Unterbringung im Souterrain muß auch bei fehlender Vereinbarung über eine bestimmte Zimmerlage nicht hingenommen werden.

Wird ein Zimmer "zur Bergseite ohne Aussicht" gebucht, so kann ein Abstand von einigen Metern zwischen Zimmerfenster und dem hinter dem Gebäude befindlichen Berghang erwartet werden.

AG Bad Homburg, 23.1.2007 - Az: 2 C 3092/06 (19)