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Hotelschießerei kann 100%ige Minderung zur Folge haben!
Das Gericht sprach im vorliegenden Fall einem Reisenden nach einer tödlichen Schießerei nahe des Hotelstrandes eine Minderung von 100% für den entsprechenden Tag zu, da an diesem Tag ein Ausnahmezustand in der Anlage herrschte (der Strand wurde zweimal komplett geräumt, bei der Schießerei wurden vier Bootsverleiher getötet und zwei Hotelgäste angeschossen). Für die nachfolgenden Tage wurde aufgrund der emotionalen Beeinträchtigung eine Minderung von 50% (2. Tag) bzw. 25% (3.-5. Tag) zugesprochen.
Grundsätzlich ist das Überfallrisiko zwar kein Reisemangel, da jedoch im vorliegenden Fall die die Schießerei verursachenden Bootsverleiher am Strand der Hotelanlage zumindest geduldet wurden und im Reisekatalog auf die Wassersportmöglichkeiten am Strand hingewiesen worden war, war das Ereignis dem Hotel zuzurechnen.

AG Düsseldorf - Az: 20 C 10444/06