| Hotelschießerei kann 100%ige Minderung zur Folge haben! |
| Das
Gericht sprach im vorliegenden Fall einem Reisenden nach einer tödlichen
Schießerei nahe des Hotelstrandes eine Minderung von 100% für
den entsprechenden Tag zu, da an diesem Tag ein Ausnahmezustand in der
Anlage herrschte (der Strand wurde zweimal komplett geräumt, bei der
Schießerei wurden vier Bootsverleiher getötet und zwei Hotelgäste
angeschossen). Für die nachfolgenden Tage wurde aufgrund der emotionalen
Beeinträchtigung eine Minderung von 50% (2. Tag) bzw. 25% (3.-5. Tag)
zugesprochen.
Grundsätzlich ist das Überfallrisiko zwar kein Reisemangel, da jedoch im vorliegenden Fall die die Schießerei verursachenden Bootsverleiher am Strand der Hotelanlage zumindest geduldet wurden und im Reisekatalog auf die Wassersportmöglichkeiten am Strand hingewiesen worden war, war das Ereignis dem Hotel zuzurechnen. AG Düsseldorf - Az: 20 C 10444/06 |