| Clubanlagenmauer mit Glasscherben bestückt - Reisemangel? |
| Bei
der Umzäunung einer Clubanlage durch eine mit Glasscherben bestückte
Mauer handelt es sich eine für Tunesien landestypische Einfriedung
um unbefugtes Eindringen zu verhindern und nicht etwa um einen Reisemangel.
Betreiber der Anlage und Reiseveranstalter müssen nicht damit rechnen,
daß ein Kind eine solche hohe Mauer erklettert. In dieser Hinsicht
müssen die Eltern auf Ihr Kind aufpassen.
AG München, 10.1.2007 - Az: 262 C 33474/06 |