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Hotelsterne müssen neutral vergeben werden!
Es darf von einem Hotel nur mit im Rahmen eines neutralen Klassifizierungsverfahren verliehenen Sternen für die Qualität des Hotels geworben werden. Die Vergabe eines 4-Sterne-Symbols mit dem Hinweis im Kleingedruckten, daß es sich um eine Selbsteinschätzung handelt, ist nicht zulässig.
Es wäre in diesem Fall eindeutig darauf hinzuweisen, daß die Sterne nicht von einer neutralen Stelle vergeben wurden. Dies war vorliegend nicht der Fall.

LG Lübeck - Az: 13 O 87/05