| Ins 3-Sterne-Hotel gehört Shampoo |
| Im
vorliegenden Fall wurden insgesamt 15% des Reisepreises als Schadensersatz
für die nachfolgenden Mängel eines All-Inclusive-Urlaubs mit
Unterkunft in einem 3-Sterne-Hotel im Zillertal zugesprochen:
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Fehlendes Shampoo im Hotel-Badezimmer (Dies gehört bei 3-Sterne-Hotels
europäischen Standards zur Grundausstattung)
Keinen Reisemangel sah das Gericht darin, daß am Abreisetag am Frühstücksbuffet kein Lunchpaket zusammengestellt werden durfte. Dieses war nicht zugesagt. AG Köln – Az: 135 C 175/04 |