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Ins 3-Sterne-Hotel gehört Shampoo
Im vorliegenden Fall wurden insgesamt 15% des Reisepreises als Schadensersatz für die nachfolgenden Mängel eines All-Inclusive-Urlaubs mit Unterkunft in einem 3-Sterne-Hotel im Zillertal zugesprochen:

-    Fehlendes Shampoo im Hotel-Badezimmer (Dies gehört bei 3-Sterne-Hotels europäischen Standards zur Grundausstattung)
-    Fehlende Tischtennisschläger zur Benutzung der hoteleigenen Tischtennisplatte
-    Keine Ermäßigung auf den Skipaß und Verleih (trotz Zusage)
-    Silberfische in der Badewanne (lassen den Schluß auf mangelnde Reinigung zu)

Keinen Reisemangel sah das Gericht darin, daß am Abreisetag am Frühstücksbuffet kein Lunchpaket zusammengestellt werden durfte. Dieses war nicht zugesagt.

AG Köln – Az: 135 C 175/04