| Diebstahl aus Tresor – wer zahlt den Schaden? |
| Ist
der Zimmertresor lediglich in einer Schrankwand festgeschraubt und ohne
große Schwierigkeiten zu stehlen, so muß ein Luxushotel im
Falle eines Diebstahls den Schaden zumindest teilweise mittragen, wenn
der Hotelgast nicht auf den mangelnden Sicherheitsstandard hingewiesen
wurde.
Im vorliegenden Fall war es für den Gast nicht ohne weiteres erkennbar, daß der Safe ohne weiteres gestohlen werden konnte, in welchem er Schmuck und Bargeld im Gesamtwert von über 100.000 Euro verwahrt hatte. Da nach Ansicht des Gerichts jedoch eine erhebliche Mitschuld des Gastes vorlag – er hätte zur eigenen Sicherheit zumindest einen Teil der Wertgegenstände im zentralen Hotelsafe verwahren müssen – mußte er sich den Schaden mit dem Hotel teilen. OLG Karlsruhe - Az: 12 U 142/04 |