| Betten naß – und nun? |
| Da
die Hotelbetten aufgrund starker Regenfälle naß und somit nicht
benutzbar waren, zogen die Reisenden nach vier Tagen mit einem Taxi in
ein teureres Hotel um. Die Mehrkosten trugen die Reisenden zunächst
selbst und verlangten die Erstattung sowie Schadenersatz für vertane
Urlaubszeit (4 Tage).
Die nassen Betten waren zweifellos ein Reisemangel, so daß die Aufwendungen für Taxi und die Mehrkosten für das Hotel zu erstatten waren. Da für die Betten eine Minderung von 60% angebracht gewesen sei, befand das Gericht einen Schadensersatz i.H.v. DM 60 pro Tag und Person für angemessen. AG Bad Homburg – Az: 2 C 2245/96-20 |