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Bei Baulärm kann gemindert werden!Wird
ein Reisender in seiner Ruhe durch Baulärm aus einem neben dem Zimmer
des Reisenden gelegenen Raum gestört, so berechtigt dies zur Minderung
des Reisepreises.
Eine Verpflichtung, ein anderes als das gebuchte Zimmer (mit Balkon) zu beziehen, besteht nicht. Das Gericht hielt eine Minderung um gut 33% für angebracht. |