| Beim Büfett in der Schlange gestanden ... |
| Wird
eine Wartezeit von 20-30 Minuten am Büfett eines großen Mittelklassehotels
nicht überschritten, so liegt kein Reisemangel vor. Es liegt zudem
kein Mangel vor, wenn sich größere Gruppen Schulkinder im Hotel
aufhalten, da es keinen Anspruch auf ein bestimmtes Publikum gibt, auch
dann nicht, wenn sich diese nicht dauerhaft ruhig verhalten haben.
AG Duisburg - Az: 3 C 1218/04 |