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Beim Büfett in der Schlange gestanden ...
Wird eine Wartezeit von 20-30 Minuten am Büfett eines großen Mittelklassehotels nicht überschritten, so liegt kein Reisemangel vor. Es liegt zudem kein Mangel vor, wenn sich größere Gruppen Schulkinder im Hotel aufhalten, da es keinen Anspruch auf ein bestimmtes Publikum gibt, auch dann nicht, wenn sich diese nicht dauerhaft ruhig verhalten haben.

AG Duisburg - Az: 3 C 1218/04