| Muß Hotel vor Rutschgefahr warnen? |
| Es
kann vom Veranstalter nicht verlangt werden, daß in einer Hotelanlage
alle Wege gleich bei welcher Witterung völlig ohne Gefahr genutzt
werden können. Mit zusätzlichen Warntafeln muß nicht vor
Gefahren, die einem „ins Auge springen“ gewarnt werden.
OLG Köln – Az: 16 U 31/03 |