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Muß Hotel vor Rutschgefahr warnen?
Es kann vom Veranstalter nicht verlangt werden, daß in einer Hotelanlage alle Wege gleich bei welcher Witterung völlig ohne Gefahr genutzt werden können. Mit zusätzlichen Warntafeln muß nicht vor Gefahren, die einem „ins Auge springen“ gewarnt werden.

OLG Köln – Az: 16 U 31/03