| Balkonloses Balkonzimmer - Minderungsgrund? |
| Wird
im Reisekatalog ein Zimmer mit Balkon zugesichert, obwohl das Zimmer vor
Ort über keinen Balkon verfügt, so ist eine Minderung des Reisepreises
von 10% möglich. Hierbei wurde berücksichtigt, daß die
Reise im Hochsommer angetreten wurde.
AG Duisburg - Az: 33 C 6013/02 |