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Balkonloses Balkonzimmer - Minderungsgrund?
Wird im Reisekatalog ein Zimmer mit Balkon zugesichert, obwohl das Zimmer vor Ort über keinen Balkon verfügt, so ist eine Minderung des Reisepreises von 10% möglich. Hierbei wurde berücksichtigt, daß die Reise im Hochsommer angetreten wurde.

AG Duisburg - Az: 33 C 6013/02