| Keine eigenmächtige Hotelumbuchung |
| Wenn
Urlauber eigenmächtig ein beanstandetes Hotel umbuchen, können
sie nicht mit einer Übernahme der Mehrkosten durch den Reiseveranstalter
rechnen. Auch kann eine nachträgliche Preisminderung wegen der Mängel
dann nicht geltend gemacht werden. Dem Reiseveranstalter muss immer die
Möglichkeit eingeräumt werden, Abhilfe zu schaffen oder den Gästen
ein anderes Hotel zuzuweisen.Die Klägerin hatte ein Vier-Sterne-Hotel
auf Fuerteventura gebucht. Sie wurde aber in einem Hotel der spanischen
Drei-Sterne-Kategorie unterbracht, das ihren Angaben zufolge Mängel
in den Zimmern aufwies und stark verdreckt gewesen sei. Die Klägerin
setzte sich daraufhin zwar mit ihrer Reiseleiterin in Kontakt, bezog aber
noch am selben Tag ein anderes Hotel, ohne dem Veranstalter zuvor eine
Frist zur Behebung der Mängel zu setzen.
LG Kleve - Az: 12 S 332/02 |