| Hotel mit Mängeln ... |
| Eine
vom gebuchten Hotel abweichende Unterbringung kann eine nachträgliche
Minderung des Reisepreises um 10% rechtfertigen.
Im zu entscheidenden Fall wurden als weitere Mängel, die den Reisepreis zusätzlich mindern, aufgeführt: 1.
Zu laute Klimaanlage: 5 %
Alle Mängel zusammen führten jedoch nicht dazu, dass der Urlauber berechtigt war, die Reise vorzeitig abzubrechen. AG Kleve - Az: 26 C 47/01 |