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Hotel mit Mängeln ...
Eine vom gebuchten Hotel abweichende Unterbringung kann eine nachträgliche Minderung des Reisepreises um 10% rechtfertigen.
Im zu entscheidenden Fall wurden als weitere Mängel, die den Reisepreis zusätzlich mindern, aufgeführt:

1. Zu laute Klimaanlage: 5 %
2. Defizit von Obst und Gemüse in der Ernährung: 10%
3. Bautätigkeit an der Außenanlage: 5 %

Alle Mängel zusammen führten jedoch nicht dazu, dass der Urlauber berechtigt war, die Reise vorzeitig abzubrechen.

AG Kleve - Az: 26 C 47/01