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Hotelwechsel erzwungen - Schadenersatz?
Ein Hotelwechsel gegen den Willen des Reisenden kann auch dann legitim sein, wenn ein bestimmtes Hotel vom Reisenden gezielt ausgesucht wurde.
Im vorliegenden Fall wollte der Reisende im betroffenen Hotel mit Freunden gemeinsam Urlaub machen und hatte hierzu eine Pauschalreise gebucht. Das Hotel war jedoch überbucht, so daß dem Urlauber eine Umbuchung in ein anderes Hotel angeboten wurde. Der Reisende lehnte den Vorschlag ab und klagte auf Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit. Da jedoch der gemeinsame Urlaub mit Freunden nicht Bestandteil der Buchung war, war eine erhebliche Beeinträchtigung oder gar Vereitelung der Reise nicht gegeben. Die Klage auf Schadenersatz wurde abgewiesen.

AG Hamburg - Az.: 10 C 278/02