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Beschimpfungen eines Reisenden durch HotelangestelltenRettet
der Angestellte eines türkischen Hotels einen Urlauber bei einem Badeunfall
und schlägt und beleidigt der Angestellte den Geretteten hierbei,
so haftet der Reiseveranstalter hierfür nicht. Es handelt sich nicht
um Handlungen eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters in Erfüllung
der vertraglichen Verbindlichkeiten.
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