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Beschimpfungen eines Reisenden durch Hotelangestellten

Rettet der Angestellte eines türkischen Hotels einen Urlauber bei einem Badeunfall und schlägt und beleidigt der Angestellte den Geretteten hierbei, so haftet der Reiseveranstalter hierfür nicht. Es handelt sich nicht um Handlungen eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters in Erfüllung der vertraglichen Verbindlichkeiten.

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