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Auf Chipkarten-Zimmerschlüssel selber aufpassen
Für die sichere Aufbewahrung von Chipkarten-Zimmerschlüsseln müssen Hotelgäste selber sorgen. Das Hotel ist nicht verpflichtet, eine entsprechende Möglichkeit anzubieten.
Im der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall war das klagende Ehepaar bestohlen worden. Die Täter waren in den Besitz der ungekennzeichneten Chipkarte sowie des Safeschlüssels gekommen, welcher mit einer Zimmernummer gekennzeichnet war.
Die Kläger verlangten vom Reiseveranstalter Schadenersatz für den Verlust von ca. 1.200 EURO in bar, die sich im Safe befanden. Das Gericht lehnte die Forderung ab, da eine Chipkartenzuordnung zu dem entsprechenden Zimmer nicht ohne weiteres möglich gewesen sei und deren Einsatz gerade dazu diene, die sichere Verwahrung an der Rezeption überflüssig zu machen. Darüber hinaus sei ein gewisses Maß an Eigenverantwortung zu erwarten.

AG Hannover - AZ: 543 C 1072/02