| Rücktritt von Hotelreservierung |
| Ein
nicht gewerblicher Reiseveranstalter kann von einer Hotelreservierung zurücktreten,
wenn er andernfalls einem so hohen Haftungsrisiko ausgesetzt wäre,
dass ein billig und gerecht denkender Hotelier mit einer entsprechenden
Haftungsbereitschaft seines Vertragspartners nicht rechnen durfte.
Für die Rücktrittsfrist gilt in diesem fall nicht die 30 - Tage - Regelung gewerblicher Reiseunternehmen; die Frist ist vielmehr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen zu bestimmen. Ein dreieinhalb Monate vor Reiseantritt erklärter Rücktritt kann rechtzeitig sein. Im entschiedenen fall hatte der Pfarrer einer Kirchengemeinde eine mehrtägige Busreise für Gemeindemitglieder organisiert. Die Reise wurde mangels Beteiligung abgesagt. Das Berufungsgericht hielt den etwa dreieinhalb Monate vor dem geplanten Reisebeginn vom Pfarrer erklärten Rücktritt für wirksam erklärt. OLG
Hamm, Urt. V. 29.05.2002 - 30 U 216/01
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