| Kakerlaken im Hotel |
| Eine
Minderung des Reisepreises ist bei einem Kakerlakenaufkommen von täglich
mehr als 10 möglich, da dieses das hinzunehmende Maß überschreitet.
Im vorliegenden Fall wurde eine Minderung von 10% zugesprochen.
AG Kleve - 36 C 65/01 |