| Kein Abendessen auf Befehl! |
| Der
Reisende einer Urlaubspauschalreise muss nicht damit rechnen, dass die
Hotelleitung bestimmt, in welcher der beiden jeweils eineinhalbstündigen
Abendessensschichten er sein Abendessen einzunehmen hat. Eine Reisepreisminderung
von 10% ist angemessen.
AG
Düsseldorf, Urteil v. 1.6.2001 - 52 C 2500/01
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