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Kein Abendessen auf Befehl!
Der Reisende einer Urlaubspauschalreise muss nicht damit rechnen, dass die Hotelleitung bestimmt, in welcher der beiden jeweils eineinhalbstündigen Abendessensschichten er sein Abendessen einzunehmen hat. Eine Reisepreisminderung von 10% ist angemessen.

AG Düsseldorf, Urteil v. 1.6.2001 - 52 C 2500/01
Quelle: NJW-RR 2001, 1347