| Fischvergiftung |
| Erkrankt
ein Reisender nach einer Fischmahlzeit im Hotel, weil der verabreichte
Fisch mit Cinguatoxin belastet war und kann er wegen der erheblichen Krankheitserscheinungen
(Schüttelfrost, Erbrechen, Nahrung besteht nur aus trockenem Toastbrot)
das Hotel nicht verlassen, kann er für die davon betroffenen Tage
den anteiligen Reisepreis zu 100% mindern. Ist er in seiner Bewegungsfreiheit
und Nahrungsauswahl nicht beschränkt, kann jedoch nicht baden, kommt
eine Minderung um 80% in Betracht.Allein der Umstand, dass der Reiseveranstalter
nicht vor den Risiken des Fischverzehrs in der Karibik begründet kein
Verschulden an der Erkrankung, so dass dem Reisenden über die Minderung
hinaus kein Schadensersatzanspruch zusteht.
LG
Düsseldorf, Urt. v. 22.9.2000 - 22 S 335/99
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