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Fischvergiftung

Erkrankt ein Reisender nach einer Fischmahlzeit im Hotel, weil der verabreichte Fisch mit Cinguatoxin belastet war und kann er wegen der erheblichen Krankheitserscheinungen (Schüttelfrost, Erbrechen, Nahrung besteht nur aus trockenem Toastbrot) das Hotel nicht verlassen, kann er für die davon betroffenen Tage den anteiligen Reisepreis zu 100% mindern. Ist er in seiner Bewegungsfreiheit und Nahrungsauswahl nicht beschränkt, kann jedoch nicht baden, kommt eine Minderung um 80% in Betracht.Allein der Umstand, dass der Reiseveranstalter nicht vor den Risiken des Fischverzehrs in der Karibik begründet kein Verschulden an der Erkrankung, so dass dem Reisenden über die Minderung hinaus kein Schadensersatzanspruch zusteht.
LG Düsseldorf, Urt. v. 22.9.2000 - 22 S 335/99
Quelle: NJW-RR 2001, 1063
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